Gartenzäune und Heckenrückschnitt

Bezugnehmend auf ein, im März 2024 an betroffene Mieter verteiltes, Schreiben der Wien Süd, mit der Auflage die Heckenpflanzungen gehwegseitig auf Zaunniveau zurückzuschneiden, weisen wir darauf hin, dass diese Auflage NICHT auf Betreiben des Mieterbeirats erfolgte. Diese Maßnahme wurde getroffen, da mancherorts durch zu üppigen Überhang die Durchgangsbreite für ein uneingeschränktes Begehen der Gehwege nicht mehr gewährleistet ist. Diese Entscheidung gilt auch künftig für alle Mieter in allen Siedlungsbereichen.

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass solche Entscheidungen selbstverständlich und ohne Rücksprache mit dem Mieterbeirat seitens der Genossenschaft als Liegenschaftseigentümer getroffen werden können und der Mieterbeirat kein Einspruchsrecht hat.

  

Um Aktionen dieser Art, die natürlich mit einem enormen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden sind - letztlich auch für die Mietergemeinschaft aufgrund anfallender Zaun-Reparaturkosten - künftig zu vermeiden, raten wir Hecken auf Zaunniveau zu halten und die Zäune regelmäßig zu streichen.

 

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