Parkplatzsituation
In den letzten Wochen wurden wir vermehrt darauf angesprochen, dass es für Anrainer immer schwieriger wird, wochentags tagsüber einen Parkplatz zu finden. Natürlich ist uns allen bekannt, dass aufgrund der Erweiterung der Parkpickerlzonen in den Nachbarbezirken immer mehr Pendler ihre Fahrzeuge in den Randgebieten abstellen.
Wir haben im Bezirk nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass aller Voraussicht nach ab 2022 auch wir im 23. Bezirk eine flächendeckende Kurzparkzone bekommen werden, ausgenommen sind ausgewiesene Betriebsansiedlungszonen. Konkret: Ausnahmen wird es dort geben, wo auf beiden Straßenseiten Betriebe sind. Also bei uns Laxenburgerstraße, Tenschertstraße, Deutschstraße, Gorskistraße, Birostraße. Die Jochen-Rindt-Straße fällt demnach nicht in dies Ausnahmeregelung.
Wir dürfen an dieser Stelle auch daran erinnern, dass die uns umgebenden Straßenzüge öffentlicher Grund sind und somit kein Anrecht von uns Anrainern auf einen Parkplatz in unmittelbarer Hausnähe besteht. Zudem sind wir von der Flächenwidmung her ein gemischtes Wohn- und Betriebsgebiert, womit natürlich auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verursacht und Parkraum für Firmenmitarbeiter benötigt wird.
Und nicht zu vergessen, dass natürlich auch unsere Besucher und Familienangehörigen ihre Autos - oft auch mit auswärtigen Kennzeichen - bei uns abstellen.
Wir ersuchen daher, bei allem Verständnis für gelegentlichen Unmut ob der Situation und im Sinne eines guten Miteinanders um Toleranz und darum, auf das Verteilen von Drohbriefen, wie diesem, der sich vor kurzem an der Windschutzscheibe der Mutter einer Verdi-Bewohnerin fand, abzusehen. Dies schadet letztendlich dem Ruf unserer Siedlung und könnte zudem strafrechtliche Auswirkungen haben.
aktualisiert am 19.05.2021
Rückfragen bezüglich des Rundschreibens der Genossenschaft zum Thema Baumpflanzungen (Oktober 2020)
Das kürzlich von der Hausverwaltung verfasste Schreiben wurde vielfach falsch interpretiert und betraf in erster Linie die Kosten für Ersatzpflanzungen nach notwendig gewordenen Fällungen, die oft, ob der bereits vorhandenen dichten Bepflanzung in den Gärten, in den Außenanlagen eingesetzt werden müssen und in Folge einen entsprechenden Pflegeaufwand erfordern, der sich letztendlich in unser aller Betriebskostenabrechnung niederschlägt. Daher auch das Ersuchen, künftighin - zu den bereits vorhandenen mittlerweile über 300 gepflanzte Bäume allein in Verdi 2 - auf zusätzliche Baumpflanzungen zu verzichten.
Jene Bäume, die bei der Errichtung der Wohnhausanlage in den Außenanlagen bzw. teilweise in den Gärten gesetzt wurden, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Genossenschaft. Bei diesen Bäumen handelte es sich schon damals um Ersatzpflanzungen für jene Bäume, die damals für den Siedlungsbau gefällt werden mussten. Für die Begutachtung, den Pflegeschnitt bzw. die Pflege der Jungbäume ist die Firma Reischl beauftragt.
Für die Baumpflege und den Baumschnitt jener Bäume, die vom Mieter selbst gesetzt wurden, ist selbstverständlich der Mieter selbst zuständig.