Heizkostenabrechnung 2023

Update:

Unsere Interventionen über AK bzw. VKI waren leider nicht erfolgreich. Auch bezüglich der Transparenz der Preise unterjährig gibt es keine neuen Erkenntnisse. Die Fernwärme Wien muss zwar den Arbeitspreis an die Energieagentur Österreich abliefern, laut Gesetz aber nur einmal im Jahr, die „aktuellen“ Daten sind vom Febr. 2024.

 

Auch hinsichtlich der Abrechnung 2023 gibt es keine neuen Erkenntnisse und auch keinerlei rechtliche Handhabe gegen die explodierende Steigerung in der Abrechnung 2023.

 

Wie in den Medien zu lesen, soll es in der Abrechnung 2024 einen „Rabatt“ von 45% auf den Fernwärme-Arbeitspreis und 20% auf den Grundpreis geben. Was auch immer dies für die Abrechnung 2024 bedeuten mag.

 


Die kürzlich eingelangte Heizkostenabrechnung hat in den letzten Tagen bei vielen Mietern - ob der hohen Nachzahlungsbeträge - für Kopfzerbrechen gesorgt. Naturgemäß haben uns daher viele Anfragen dazu erreicht. 

Selbstverständlich hat sich auch der Mieterbeirat mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt und recherchiert. Im Folgenden versuchen wir, die wichtigsten Facts zusammenzufassen bzw. Möglichkeiten für den Einzelnen aufzuzeigen.

  • Der Verrechnung in unserem Fall liegt ein Einzellieferungsvertrag zugrunde, also eine Vertragsbeziehung zwischen dem einzelnen Nutzer und dem Wärmelieferanten Wien Energie. Das bedeutet, dass jeder Fernwärmebezieher für sich selbst über die jeweilige Vorgangsweise entscheiden muss/kann. 
  • Die hohe Nachverrechnung ergibt sich aus der Verdreifachung des Arbeitspreises fortlaufend seit September 2022. Es ist uns leider nicht gelungen, eine genaue Aufschlüsselung, wie sich dieser Preis zusammensetzt, zu eruieren. In dieser Frage mangelt es leider an Transparenz. Zudem unterliegt der AP keiner Deckelung. Die Regierung hat sich, so ein Experte der Arbeiterkammer, bei der Preisgestaltung der Wärmelieferanten nicht eingemischt – anders als bei Gas/Strom – daher herrsche hier die freie Marktwirtschaft.
  • Laut Nachfrage bei der Arbeiterkammer schlagen zudem bei dieser Abrechnung für das Jahr 2023 die hohen Gaspreise und die Inflation, beides war 2023 am Höchststand, zu Buche. Teilweise würden von einigen Anbietern sogar pro MWh bis zu € 200,00 verrechnet, da wären wir mit aktuell € 134,141 noch "gut dran", so der Experte der AK. 
  • Eine Angemessenheitsprüfung bezüglich der Preisgestaltung wird - so die Rückmeldung der Arbeiterkammer - wohl niemand durchführen. 
  • Eine Anfrage beim Verein für Konsumenteninformation hat leider keine zielführenden Auskünfte ergeben.. Auch der VKI hat keinerlei Information über die Preisgestaltung, da diese von der Stadt Wien festgelegt und nicht öffentlich gemacht wird. Jeder Einzelvertragsnehmer hat allerdings die Möglichkeit sich an die Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden oder eine kostenpflichtige Anfrage über den VKI in die Wege zu leiten, die aber, so unsere Auskunft, vermutlich auch keine genaueren Informationen ergeben wird.

Welche Möglichkeiten hat nun der einzelne Fernwärmeabnehmer?

  • Rechnung auf Plausibilität überprüfen. Laut Arbeiterkammer könnte man sich dafür auch an die Mieterhilfe der Stadt Wien oder einen eingesessenen, seriösen Verein für Mieterinteressen wenden. Für letzteres müsste man Mitglied sein.
  • In Absprache mit Wien Energie eventuell eine Ratenvereinbarung treffen.
  • Bei einigen Abrechnungen wurde trotz hoher Nachzahlung der Teilbetrag reduziert . In diesem Fall kann bei Wien Energie eine Anpassung nach oben erfolgen, um hohe Nachzahlungen bei der kommenden Abrechnung zu minimieren.
  • Im Zweifelsfall kann man sich an die Schlichtungsstelle für Verbraucher wenden.
  • Anfrage/Beschwerde an den VKI richten . Diese ist kostenpflichtig (€ 30,00), bis zur Bearbeitung dauert es in der Regel 3 Wochen und ein Erfolg ist nicht garantiert.
  • Ein Mieter hat sich direkt an den zuständigen Stadtrat Hanke gewandt und um Stellungnahme ersucht. In der Hoffnung, dass sich möglichst viele seiner Anfrage anschließen, hat er uns seinen Text zur Verfügung gestellt. 
  • Falls also Handlungsbedarf gegeben ist, muss innerhalb von 6 Monaten eine Eingabe gemacht werden.