Mistplatz der MA 48
Aus gegebenem Anlass und weil sich die Beschwerden über das Abstellen von Sperrmüll in den Müllplätzen häufen, möchten wir eindringlich darauf hinweisen, dass Sperrmüll ausschließlich bei den Mistplätzen der MA 48 entsorgt werden darf. Die Müllabfuhr ist NICHT angehalten, Sperrmüll mitzunehmen. Die Entsorgung muss gesondert durch die MA 48 erfolgen und verursacht hohe Mehrkosten in der Betriebskostenabrechnung, was letztendlich von allen Mietern zu bezahlen ist.
Gegenstände, die noch brauchbar sind, kannst du gerne über die Rubrik Marktplatz anbieten.
Achte bitte auch auf die korrekte Mülltrennung!